So langsam geht es mit großen Schritten Richtung Betriebsratswahlen: Der Wahlvorstand hat in den meisten Betrieben seine Arbeit aufgenommen – oder steht kurz davor. Nicht mehr lange, dann ist die Wahl offiziell eingeleitet. Zeit also für den Endspurt in Sachen Öffentlichkeitsarbeit und Kollegeninformation!
Nur etwa die Hälfte aller Arbeitnehmer in Deutschland (52 %) erhalten Weihnachtsgeld. Dies ist das Ergebnis einer neuen Auswertung des Internetportals Lohnspiegel.de, das vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung betreut wird.
Über Geld spricht man angeblich nicht – doch für viele Beschäftigte ist es sehr interessant, was andere Arbeitnehmer in derselben Branche oder mit derselben Ausbildung verdienen. Für mehr als 100 gängige Berufe bietet das neue Angebot der Hans-Böckler-Stiftung „Wer verdient was?“ auf Lohnspiegel.de aktuelle Daten, detailliert aufbereitet und kostenlos abrufbar.
In vielen Kliniken und Pflegeeinrichtungen ist die Problematik des „Holens aus dem Frei“ weit verbreitet. Oft gibt es keine klaren Regeln für den Ersatz bei kurzfristigen Ausfällen. Die Folge: Stress für alle Beteiligten. Doch es gibt Konzepte, die hier Abhilfe schaffen können.
Die wichtigsten Informationsrechte finden sich im BetrVG. Doch auch in anderen Gesetzen ist geregelt, wann und wie der Arbeitgeber den Betriebsrat unterrichten muss. Dabei sind unterschiedlichste Themen der Gremiumsarbeit betroffen.
Die Personalplanung ist eines der zentralen Themen für den Betriebsrat. Denn sie betrifft die Zukunft des Betriebs und der Kollegen unmittelbar. Je besser der Arbeitgeber plant, desto positiver sind die Folgen für die Beschäftigten. Grund genug für Sie als Betriebsrat, Ihre Ihnen dabei nach dem BetrVG zustehenden Rechte effektiv zu nutzen.
Zwar ist es bis zu den nächsten Sommerferien noch etwas hin, aber in vielen Firmen steht die Urlaubsplanung für 2024 kurz bevor. Urlaubslisten bringen Planbarkeit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer – aber darf die Geschäftsleitung die Beschäftigten verpflichten, schon am Anfang des Jahres alle Urlaubstage festzulegen?
Alle Fragen rund um das Arbeitsentgelt sind für die Kollegen von größter Bedeutung – schließlich arbeitet keiner (nur) zum Spaß. Diese Wichtigkeit hat auch der Gesetzgeber erkannt und dem Betriebsrat mit § 87 Abs. 1 Nr. 10 und Nr. 11 BetrVG gleich zwei erzwingbare Mitbestimmungsrechte eingeräumt. Damit sind Sie an vielen wichtigen Entscheidungen beteiligt – besonders, wenn Ihr Betrieb nicht tarifgebunden ist.
Die Tariflöhne in Deutschland sind im Jahr 2021 gegenüber dem Vorjahr um durchschnittlich 1,7 Prozent gestiegen, wie die Hans-Böckler-Stiftung mitteilt. Wegen starker Preiserhöhungen kam es allerdings – rechnerisch – zu einem Reallohnverlust.