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Allgemein

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Steigende Pfeile.
Bild: ©NicoElNino/iStock/Getty Images Plus

Grundsätzlich ist die Entscheidung darüber, ob der Arbeitgeber eine Gewinnbeteiligung für die Beschäftigten einführt oder nicht, mitbestimmungsfrei. Der Arbeitgeber kann somit allein entscheiden, ob er dies überhaupt möchte, wie hoch der Anteil dieser Beteiligung ist und welche Zwecke er damit verfolgt.

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Darstellung von Geldstücken und einem nach oben gerichteten Pfeil.
Bild: ©sommart/iStock/Getty Images Plus

Vollzeitbeschäftigte in tariflosen Betrieben arbeiten im Mittel wöchentlich 53 Minuten länger und verdienen trotzdem gut 10 % weniger als Beschäftigte in vergleichbaren Betrieben mit Tarifbindung. Das zeigt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozial­wissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.

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Schwarzer Kopf Person mit Trillerpfeife inmitten von roten Köpfen
Bild: © Nanzeeba Ibnat/iStock/Getty Images Plus

In nur 30 Minuten erfahren Sie, welche rechtlichen Vorgaben es gibt und welche Mitbestimmungsrechte der Betriebsrat hat.

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Paragraphen, Waage und Gerichtshammer.
Bild: ©JanPietruszka/iStock/Getty Images Plus

Die Rechtsprechung zur Frage der Anerkennung von Arbeitsunfällen im Homeoffice ist um eine wichtige Entscheidung reicher: Das Bundessozialgericht entschied, dass die Kontrolle einer defekten Heizung keine ausschließlich privat veranlasste Tätigkeit ist.

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Menschen in Anzug überreichen sich auf der Rennbahn einen Stab.
Bild: ©cirquedesprit/iStock/Getty Images Plus

Wenn der Arbeitgeber den Betrieb verkauft, ist dies regelmäßig ein Betriebsübergang gemäß § 613a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Dieser Vorgang hat weit reichende Folgen für die Beschäftigten: Ihre Arbeitsverträge gehen auf den Käufer über. Aber auch für den Betriebsrat und die Geltung von Betriebsvereinbarungen kann sich einiges ändern.

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Sieben Holzsteine - vier davon mit Aufschrift Work, drei mit Aufschrift Work Off.
Bild: ©Seiya Tabuchi/iStock/Getty Images Plus

Der Betriebsrat hat bei der Teilzeit keine speziellen Mitbestimmungsrechte. Dennoch ist es für Gremiumsmitglieder zu empfehlen, die wichtigsten rechtlichen Grundlagen zur Teilzeitarbeit zu kennen. So kann der Betriebsrat zum einen leichter seiner Überwachungspflicht nach § 80 Abs. 1 BetrVG nachkommen. Und zum anderen hilft das bei der Beratung von Kollegen, die in Teilzeit gehen möchten bzw. schon sind.

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Hände eines Mannes tippen am Notebook
Bild: © Chainarong Prasertthai/iStock/Getty Images Plus

In nur 30 Minuten erfahren Sie, worüber Sie die Kollegen informieren dürfen und welche Medien für Sie am besten geeignet sind.

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Digitales Anzeigeschild zeigt Uhrzeit und liest KOMMEN GEBUCHT. Eine Hand hält einen Transponder vor das Anzeigeschild.
Bild: ©Ralf Geithe/iStock/Getty Images Plus

Das Thema Arbeitszeiterfassung sorgt immer noch für Aufregung: Aufgrund von Grundsatzurteilen des EuGH und des BAG muss das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geändert werden, um wieder Rechtssicherheit zu schaffen. Die Bundesregierung legte im Frühjahr 2023 einen entsprechenden Gesetzesentwurf vor. Wann dieser jedoch verabschiedet wird und wann die Änderungen in Kraft treten, ist weiter unklar.

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Statue einer Justitia.
Bild: ©David Gyung/iStock/Getty Images Plus

Der Arbeitgeber kann dem Betriebsrat grundsätzlich andere Räume als bisher für das Betriebsratsbüro zuweisen. Das geht allerdings nur, wenn diese über einen die Vertraulichkeit gewährleistenden Schall- und Sichtschutz verfügen.

Nun ist sie online: Ihre Informationszentrale für alle Aufgaben des Betriebsrats. Auf unserer neuen Website finden Sie vom Experten-Rat bis zur Muster-Betriebsvereinbarung schnell und komfortabel alles, was Sie für Ihren Betriebsrat brauchen.

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