Sie haben bei geplanten Entlassungen ein gesetzlich verankertes Mitwirkungsrecht. Durch die in § 102 BetrVG vorgeschriebene Anhörung und die darauffolgende Stellungnahme ist die Vorgehensweise des Betriebsrats in groben Zügen vorgegeben. Wegen des eng gesteckten Zeitrahmens ist ein effizienter und professioneller Ablauf des Verfahrens unerlässlich.
Für die außerplanmäßige Neuwahl des Betriebsrats innerhalb der laufenden Amtsperiode gibt es genaue gesetzliche Vorgaben. Diese ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder dauerhaft unter die gesetzlich vorgeschriebene Mindestzahl gesunken ist.
Verlässliche Kontakte sind zu einer Überlebenstechnik geworden – eine Antwort auf die Unsicherheiten und Anforderungen unserer Zeit. Nehmen auch Sie die Hilfe an und leisten Sie diese im Austausch, werden Sie Networker! Hier können insbesondere Netzwerke (mit anderen Betriebsräten) und Gewerkschaften hilfreich sein – aber auch vertrauensvolle Kontakte zu Mitgliedern der Geschäftsleitung oder der Personalabteilung sind oft nützlich.