Nach § 19 BetrVG kann eine Wahl beim Arbeitsgericht angefochten werden, wenn gegen wesentliche Wahlvorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden und eine Berichtigung nicht erfolgt ist – es sei denn, dass durch den Verstoß das Wahlergebnis nicht geändert oder beeinflusst werden konnte.
In einem gewissen Rahmen darf der Arbeitgeber den Mitarbeitern vorschreiben, wie sie sich während der Arbeitszeit kleiden müssen. Der Betriebsrat darf dabei grundsätzlich mitbestimmen. Das gilt zumindest dann, wenn es um allgemeine Vorgaben geht. Bei gesetzlich vorgeschriebener Arbeits- oder Schutzkleidung hingegen gibt es keine Möglichkeit zur Mitbestimmung.
In Betrieben mit in der Regel fünf bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern muss die Wahl im vereinfachten Wahlverfahren durchgeführt werden. Der Wahlvorstand wird vom Betriebsrat eingesetzt. Welche Aufgaben er hat, zeigt diese Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Eine der zentralen Aufgaben des Wahlvorstands beim normalen Wahlverfahren ist die Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge. Etwaige Fehler können unter Umständen zur Anfechtbarkeit der Wahl führen. Zum Glück erklärt die Wahlordnung BetrVG (WO) sehr genau, wie korrekte Wahlvorschläge aussehen.
Nach dem Ende der Stimmabgabe müssen die abgegebenen Stimmen ausgezählt werden. Dafür gibt es zwei wichtige Voraussetzungen: Die Auszählung hat grundsätzlich unmittelbar nach Schließen des Wahllokals zu beginnen und sie muss öffentlich sein (§ 18 Abs. 3 BetrVG, § 13 Wahlordnung – WO).
Ständige Weiterbildung ist für die Arbeit im Betriebsratsgremium unerlässlich. Dabei haben die Mitglieder die Qual der Wahl, etwa mehrtätige Präsenzseminare, maßgeschneiderte Inhouse-Schulungen oder kürzere Online-Veranstaltungen. Inwieweit der Arbeitgeber die Entscheidung des Betriebsrats beeinflussen darf, hängt vom Einzelfall ab.
Der Wahlvorstand ist das wichtigste Gremium, wenn es um die Vorbereitung und Durchführung von Betriebsratswahlen geht. Er kann durchaus schon sechs Monate vor dem Wahltermin bestellt werden. Damit Sie ausreichend Zeit zur stressfreien Planung haben, ist es sinnvoll, sich im Gremium langsam, aber sicher mit der Bestellung des Wahlvorstands und seinen Aufgaben zu beschäftigen.
Im September startet das neue Ausbildungsjahr. Es ist eine verantwortungsvolle Aufgabe für Arbeitgeber und Betriebsrat gemeinsam, den jungen Kollegen bei den ersten Schritten ins Berufsleben zu helfen. Überprüfen Sie, welches Konzept die Geschäftsleitung für die Berufsausbildung hat – oder schaffen Sie dieses gemeinsam in einer Betriebsvereinbarung.
Eine aktuelle Studie zeigt: Das Verhältnis zur Führungskraft kann ein Kündigungsgrund sein – meist spielen jedoch mehrere Faktoren zusammen. Für Betriebsräte heißt das: Wer Kündigungen verstehen will, muss das Gesamtbild im Blick behalten.
Der Druck, die Schnelligkeit, der Wandel und die Unsicherheit unserer Arbeitswelt machen immer mehr Menschen psychisch krank. In Deutschland erreichen die Fehlzeiten wegen psychischer Belastungen bzw. Erkrankungen jedes Jahr neue Höchststände. Doch trotz der Häufigkeit haben die Betroffenen immer noch viel zu oft unter völlig veralteten Vorurteilen zu leiden.