Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Konzern- oder Gesamtbetriebsrat? Wenn die Zuständigkeit nicht eindeutig ist, dürfen beide eine Einigungsstelle anrufen. Das LAG Köln sieht darin kein Problem und erklärt dies mit dem nachfolgenden Beschluss.
Normalerweise ist bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten das Gericht am Firmensitz zuständig. Doch: Wer ausschließlich im Homeoffice arbeitet, kann den Gerichtsstand an seinem Wohnort beanspruchen – auch wenn dieser nicht mit dem Unternehmenssitz übereinstimmt.
Arbeitgeber dürfen die Nutzung von Handys am Arbeitsplatz grundsätzlich einschränken. Dies erlaubt ihnen ihr Weisungsrecht. Doch dabei gibt es einiges zu beachten – und auch eine Mitbestimmung durch den Betriebsrat kann unter Umständen erforderlich sein.
Wenn Arbeitgeber Fragebögen einsetzen, deren Beantwortung Rückschlüsse auf die Eignung oder das Verhalten von Beschäftigten zulässt, kann der Betriebsrat mitbestimmen. Das hat jetzt das LAG Niedersachsen entschieden.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Unter dem Begriff Einstellung werden sowohl der Abschluss eines Arbeitsvertrags als auch die zeitlich damit zusammenfallende oder auch nachfolgende tatsächliche Arbeitsaufnahme im Betrieb verstanden. Fallen die Zeitpunkte auseinander, löst die jeweils erste Maßnahme das Mitbestimmungsrecht aus.
Ständige Weiterbildung ist für die Arbeit im Betriebsratsgremium unerlässlich. Dabei haben die Mitglieder die Qual der Wahl, etwa mehrtätige Präsenzseminare, maßgeschneiderte Inhouse-Schulungen oder kürzere Online-Veranstaltungen. Inwieweit der Arbeitgeber die Entscheidung des Betriebsrats beeinflussen darf, hängt vom Einzelfall ab.
Angesichts des weit verbreiteten Personalmangels stoßen zahlreiche Beschäftigte zunehmend an ihre Belastungsgrenzen. Dies kann einerseits dazu führen, dass eine andauernde Überbeanspruchung das Risiko einer Erkrankung bei den Mitarbeitenden erhöht. Andererseits besteht die Gefahr, dass auch Dritte – insbesondere im Gesundheits- und Pflegebereich – gesundheitliche Schäden erleiden. In solchen Situationen kann es sinnvoll und erforderlich sein, eine Überlastungsanzeige zu stellen.
Der Wahlvorstand ist das wichtigste Gremium, wenn es um die Vorbereitung und Durchführung von Betriebsratswahlen geht. Er kann durchaus schon sechs Monate vor dem Wahltermin bestellt werden. Damit Sie ausreichend Zeit zur stressfreien Planung haben, ist es sinnvoll, sich im Gremium langsam, aber sicher mit der Bestellung des Wahlvorstands und seinen Aufgaben zu beschäftigen.