Personelle Einzelmaßnahmen – und davon ganz besonders Einstellungen – nehmen einen großen Teil der Betriebsratsarbeit ein; sie gehören zweifelsohne zum Tagesgeschäft. Es ist daher sinnvoll, sich immer wieder mit den rechtlichen Grundzügen dieser Vorgänge zu befassen. Auch der Inhalt des Zustimmungsverweigerungsrechts
des Betriebsrats nach § 99 Abs. 2 BetrVG sollte Ihnen gut bekannt sein
Change-Prozess, Re- bzw. Umstrukturierung, Projekt, Verkauf, Veränderung – Namen und Anlässe gibt es viele für die Tatsache, dass sich Arbeitsbedingungen (erheblich) verändern. Und die Dynamik dieser Prozesse steigt. Betriebsräte können davon oft ein trauriges Lied singen. Es gibt viele wichtige Faktoren dafür, wie sich diese Veränderungen möglichst gut im Sinne der Beschäftigten (mit-)gestalten lassen. Einer davon kann ein begleitendes Coaching sein.
Hunde können das Betriebsklima positiv beeinflussen, aber nicht jeder ist davon begeistert. Ob Hunde mit an den Arbeitsplatz genommen werden dürfen, ist eine freie Entscheidung des Arbeitgebers. Und selbst, wenn er eine Mitnahme jahrelang duldet, kann er trotzdem seine Meinung ändern. Das bestätigt das LAG Düsseldorf.
Der Betriebsrat muss vor jeder Kündigung angehört werden – sonst ist die Kündigung unwirksam. Doch was gilt, wenn dem Arbeitgeber nachträglich neue Kündigungsgründe bekannt werden? Unter bestimmten Bedingungen dürfen solche Gründe nachgeschoben werden.
Jedes Unternehmen profitiert von der Gesundheit der Arbeitnehmer. Hier ist ein Gesundheitsbericht für den Arbeitgeber ein hilfreiches Instrument, um Krankheitsursachen und Belastungsschwerpunkte im Betrieb frühzeitig zu erkennen. So können gezielte Maßnahmen ergriffen werden, um Ausfallzeiten zu reduzieren und die Arbeitsbedingungen zu verbessern.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit beantwortet hat.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit beantwortet hat.
Was tun, wenn der Arbeitgeber den Krankenschein anzweifelt? In einem aktuellen Fall entschied das Arbeitsgericht Berlin: Beschäftigte können ihre Erkrankung auch durch Zeugenaussagen ihres Arztes vor Gericht belegen – selbst wenn der Beweiswert der AU erschüttert ist.
Wenn der Betriebsrat sich mit dem Arbeitgeber bei bestimmten Sachverhalten nicht einigen kann, wird die Einigungsstelle angerufen. Doch wie bindend ist der Spruch der Einigungsstelle und kann dieser aufgehoben werden?
Eine Betriebsversammlung findet normalerweise während der Arbeitszeit statt und wird auch als solche gewertet. Doch wie verhält es sich, wenn durch die Teilnahme aller Mitarbeiter eine Gefahrenabwehr für die Öffentlichkeit nicht mehr gewährleistet werden kann?