Unabhängig davon, ob eine Beschwerde gerechtfertigt ist oder nicht – es kommt immer wieder vor, dass sich Mitarbeiter ungerecht behandelt oder anderweitig benachteiligt fühlen. Für solche Situationen sieht § 84 BetrVG ein formelles Beschwerderecht vor. Neben dem Arbeitgeber steht auch der Betriebsrat als mögliche Anlaufstelle zur Verfügung. Der genaue Ablauf des Beschwerdeverfahrens sollte idealerweise durch tarifliche Regelungen oder eine Betriebsvereinbarung festgelegt sein.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Die Wirtschaft läuft in Deutschland schon länger nicht mehr rund. Langsam schlagen sich diese Probleme auf den Arbeitsmarkt durch und in immer mehr Betrieben wird Kurzarbeit zum Thema. Bei der Einführung und Gestaltung von Kurzarbeit kann der Betriebsrat immerhin in einigen wichtigen Punkten mitbestimmen.
Eine Hauptunfallquelle in Betrieben sind Treppen: Kollegen stolpern, rutschen oder übersehen Stufen – und das führt nicht selten zu erheblichen Verletzungen. Etliche dieser Unfälle könnten vermieden werden, wenn die Kollegen den Handlauf der Treppen nutzen würden. Das sollte übrigens auch für die Freizeit gelten.
Auch Betriebsratsmitglieder mit befristetem Vertrag haben keinen Anspruch auf Entfristung. Entscheidend ist, ob der Arbeitgeber sie wegen ihres Mandats benachteiligt hat. Nur dann besteht ein Schadensersatzanspruch.
Betriebsräte sollten wissen: Auf gesetzlichen Mindesturlaub kann auch im Vergleich nicht wirksam verzichtet werden. Das BAG stärkt damit erneut die Rechte der Beschäftigten.
Wenn Betriebsvereinbarungen zur Einführung von IT-Systemen verhandelt werden, geht es insbesondere um den Schutz der persönlichen Daten der Beschäftigten, die verarbeitet werden. Dabei darf der Betriebsrat nach einer Entscheidung des LAG Hessen allerdings grundsätzlich nicht mitbestimmen.
Der Weg zur Anerkennung einer Berufskrankheit – und zur Zahlung der damit verbundenen Leistungen – kann für Arbeitnehmer zeitintensiv und kräftezehrend sein. Es ist daher sinnvoll, wenn Betriebsräte möglichst viel Unterstützung während des Anerkennungsverfahrens leisten können.
Das BetrVG regelt ganz klar, dass die Beschäftigten den Betriebsrat grundsätzlich per persönlicher Stimmabgabe wählen sollen. Nur in Ausnahmefällen st vorgesehen, dass die Briefwahl zum Einsatz kommt. Für diese Ausnahme müssen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein.