Oft entscheiden Sekunden darüber, wie das weitere Leben verläuft. Das gilt ganz besonders auch für Unfälle und deren Folgen. Wer durch einen Unfall oder auch eine Krankheit erwerbsunfähig geworden ist, muss viele Veränderungen akzeptieren. Dabei können Betroffene jede Unterstützung gebrauchen – auch die des Betriebsrats.
Der Arbeitgeber darf einen Beschäftigten abmahnen, wenn dieser Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verletzt hat. Doch kann der Arbeitgeber ähnlich reagieren, wenn er der Meinung ist, der Betriebsrat habe gegen seine Pflichten aus dem BetrVG verstoßen?Das ist rechtlich umstritten.
Die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat soll vertrauensvoll erfolgen. Dazu gehört auch, dass der Arbeitgeber den Betriebsrat nicht ei der Ausübung seiner gesetzlichen Aufgaben behindert. Geschieht dies dennoch, kann und sollte sich das Gremium dagegen zur Wehr setzen.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit beantwortet hat.
Seit Jahren steigen die Fehlzeiten in den Betrieben. Auch wenn die Ursachen dafür unterschiedlich sind, ist es Betriebsräten zu empfehlen, sich näher mit dem Thema zu befassen. Das gilt besonders dann, wenn es im Betrieb ein Fehlzeitenmanagement des Arbeitgebers gibt.
Der Besuch von Schulungen ist eine wichtige Grundlage, um die Aufgaben als Betriebsratsmitglied ordnungsgemäß erfüllen zu können. Dieses Recht auf Weiterbildung hat das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) nun gestärkt.
In nur 30 Minuten werden Ihnen die wichtigsten Tipps und Fakten zum Thema verständlich präsentiert. Zudem haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fragen direkt mit der Referentin zu klären. Das Online-Seminar wird aufgezeichnet und ist auf www.betriebsrat-kompakt.de abrufbar. Dort sind zudem einige Arbeitshilfen und die Seminarunterlagen für Sie bereitgestellt.
Vier Monate Probezeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis – zulässig oder zu lang? Das BAG hat klargestellt, dass es dafür keinen festen Maßstab gibt. Entscheidend ist stets der Einzelfall, insbesondere Art der Tätigkeit und der Einarbeitungsaufwand. Für Betriebsräte ist die Entscheidung besonders relevant, da sie unmittelbare Auswirkungen auf Kündigungsfristen befristet Beschäftigter hat und Anlass bietet, die Praxis im Betrieb zu überprüfen.
Ein aktuelles Urteil des ArbG Siegburg macht deutlich: Der Abbau einer Hierarchieebene allein rechtfertigt keine betriebsbedingte Kündigung. Arbeitgeber müssen konkret darlegen, welche Aufgaben wegfallen und wie die Arbeit künftig verteilt wird. Für Betriebsräte liefert die Entscheidung wichtige Argumente für Widersprüche und die Beratung der Belegschaft.