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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Auch wer in mehreren Betrieben tätig ist, darf überall mitbestimmen: Das BAG bestätigt, dass Arbeitnehmer – einschließlich Matrix-Führungskräfte – in allen Betrieben wahlberechtigt sein können, denen sie angehören. Ein wegweisendes Urteil für Unternehmen mit komplexen Strukturen.

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Fehler vermeiden bei der Auszählung der Stimmen
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Nach dem Ende der Stimmabgabe müssen die abgegebenen Stimmen ausgezählt werden. Dafür gibt es zwei wichtige Voraussetzungen: Die Auszählung hat grundsätzlich unmittelbar nach Schließen des Wahllokals zu beginnen und sie muss öffentlich sein (§ 18 Abs. 3 BetrVG, § 13 Wahlordnung – WO).

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Rettungsring auf dem Meer
Bild: © studio-fi/iStock/Getty Images Plus

Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.

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Richter und Justitia
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Konzern- oder Gesamtbetriebsrat? Wenn die Zuständigkeit nicht eindeutig ist, dürfen beide eine Einigungsstelle anrufen. Das LAG Köln sieht darin kein Problem und erklärt dies mit dem nachfolgenden Beschluss.

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Richter und Justitia
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Normalerweise ist bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten das Gericht am Firmensitz zuständig. Doch: Wer ausschließlich im Homeoffice arbeitet, kann den Gerichtsstand an seinem Wohnort beanspruchen – auch wenn dieser nicht mit dem Unternehmenssitz übereinstimmt.

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Ist ein Handyverbot am Arbeitsplatz zulässig?
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Arbeitgeber dürfen die Nutzung von Handys am Arbeitsplatz grundsätzlich einschränken. Dies erlaubt ihnen ihr Weisungsrecht. Doch dabei gibt es einiges zu beachten – und auch eine Mitbestimmung durch den Betriebsrat kann unter Umständen erforderlich sein.

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Bei Fragebögen bestimmen Sie grundsätzlich mit
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Wenn Arbeitgeber Fragebögen einsetzen, deren Beantwortung Rückschlüsse auf die Eignung oder das Verhalten von Beschäftigten zulässt, kann der Betriebsrat mitbestimmen. Das hat jetzt das LAG Niedersachsen entschieden.

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Rettungsring auf dem Meer
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Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.

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Das sind Ihre Rechte bei Einstellungen
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Inhouse-Seminar für den Betriebsrat nicht verpflichtend

Unter dem Begriff Einstellung werden sowohl der Abschluss eines Arbeitsvertrags als auch die zeitlich damit zusammenfallende oder auch nachfolgende tatsächliche Arbeitsaufnahme im Betrieb verstanden. Fallen die Zeitpunkte auseinander, löst die jeweils erste Maßnahme das Mitbestimmungsrecht aus.

Inhouse-Seminar für den Betriebsrat nicht verpflichtend

Ständige Weiterbildung ist für die Arbeit im Betriebsratsgremium unerlässlich. Dabei haben die Mitglieder die Qual der Wahl, etwa mehrtätige Präsenzseminare, maßgeschneiderte Inhouse-Schulungen oder kürzere Online-Veranstaltungen. Inwieweit der Arbeitgeber die Entscheidung des Betriebsrats beeinflussen darf, hängt vom Einzelfall ab.

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