Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) erfüllt nur dann ihren Zweck, wenn sie optimal an ihren Träger angepasst ist. Dabei sind einige ergonomische und gesundheitliche Anforderungen zu beachten. Nutzen Sie Ihr Kontrollrecht, um zu prüfen, ob Ihr Arbeitgeber diese Punkte ausreichend beachtet.
Wer in den letzten Jahren vor der Rente nur noch Teilzeit gearbeitet hat, muss unter Umständen empfindliche Einbußen bei der Betriebsrente hinnehmen. Das entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht.
Zu viel Alkohol, Abhängigkeit von Tabletten – viele Arbeitnehmer sind entweder suchtgefährdet oder leiden eventuell schon an einer Suchterkrankung. Betriebliche Suchtbeauftragte bzw. -berater spielen eine wichtige Rolle im Kampf gegen solche Probleme. Eine enge Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat ist daher äußerst sinnvoll.
In nur 30 Minuten erfahren Sie, welche Informationen Ihnen der Arbeitgeber zur Verfügung stellen muss und wann Sie die Zustimmung zu Einstellungen verweigern dürfen.
In nur 30 Minuten erfahren Sie, wie Sie beim betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz mitbestimmen können und wie Sie hierbei die richtigen Prioritäten setzen.
Neues Jahr, neue Vorschriften – das gilt auch für den Januar 2023. Die wichtigsten Änderungen im Bereich des Arbeits- und Sozialrechts finden Sie hier kurz zusammengefasst.
Zielvereinbarungen sind natürlich in erster Linie eine individualrechtliche Angelegenheit. Doch auch hier greift der allgemeine Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats aus § 80 Abs. 2 BetrVG. Sonst könnten Sie nicht prüfen, inwieweit Ihre Mitbestimmungsrechte berührt sind.
Die Klägerin hat von ihrem Arbeitnehmer die Anweisung bekommen sich gegen Corona impfen zu lassen. Es wurde mit Zwangsgeld gedroht. Die Arbeitnehmerin wehrte sich vor Gericht. Das Gericht gab der Klägerin recht.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Die Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage des betrieblichen Arbeitsschutzes. Bei der jeweiligen Umsetzung gibt es viel Spielraum, da das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) nur die wichtigsten Eckpunkte regelt. Das eröffnet Ihnen als Betriebsrat weitreichende Mitbestimmungsrechte. Am besten legen Sie den genauen Ablauf der Beurteilungen verbindlich in einer Betriebsvereinbarung fest. Dabei sind jedoch bestimmte Prinzipien zu beachten.