Gerade als nicht freigestelltes Betriebsratsmitglied ist man oft mit mehr Aufgaben und Terminen konfrontiert, als man in der dafür zur Verfügung stehenden Zeit gut erledigen könnte. Dass Sie Ihre Ressourcen klug einteilen und die richtigen Prioritäten setzen, ist daher entscheidend. Genügend ausgeklügelte Konzepte für effektives Selbstmanagement gibt es – nun müssen Sie „nur“ noch Ihre Methode finden … und umsetzen.
Büroarbeitsplätze sind für Beschäftigte mit körperlichen Einschränkungen oft die beste Möglichkeit, um am Berufsleben teilzunehmen. Für Betriebsräte ist es daher sinnvoll, sich damit zu beschäftigen, wie Büros und die Arbeitsplätze dort möglichst barrierefrei gestaltet werden können.
Rund 60 % der Betriebe, die in der Pandemie Homeoffice ermöglichten, geben an, dass dies meist keine Auswirkungen auf die Produktivität ihrer Beschäftigten hat. Das zeigt eine im November 2021 durchgeführte repräsentative Betriebsbefragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).
Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) gehört bei vielen Tätigkeiten dazu. Sie kann allerdings nur dann ihren Zweck erfüllen, wenn sie möglichst gut passt. Um das sicherzustellen, kommt es zuerst auf eine umfassende Gefährdungsbeurteilung an.
Herzlichen Glückwunsch! Sie sind gerade in Ihrem Amt bestätigt worden oder treten es neu an. Dazu wünschen wir Ihnen alles Gute. Unsere Gesellschaft und unsere Betriebe brauchen Menschen wie Sie, die Verantwortung für andere übernehmen und sich für die Interessen der Arbeitnehmer einsetzen – heute mehr denn je.
Mehr als ein Viertel der Beschäftigten in Deutschland hat Zweifel, die aktuelle Berufstätigkeit ohne Einschränkungen bis zum Rentenalter durchhalten zu können. Weitere sieben % sind überzeugt, auf keinen Fall durchhalten zu können.
Viele Beschäftigte leiden unter den hohen Anforderungen des Berufs- und Privatlebens. Die daraus folgenden psychischen Belastungen können schwerwiegende gesundheitliche Probleme verursachen. Statistisch gesehen sind rund 30 Prozent der Arbeitnehmer betroffen. Grund genug für Betriebsräte, sich mit dem Thema zu beschäftigen.
Seit dem 01.08.2022 gilt das neue Nachweisgesetz, das die Pflichten der Arbeitgeber bei Einstellungen von Beschäftigten erweitert. Die Mitarbeiter haben künftig ein Recht auf mehr Informationen als bislang. Auch für Betriebsräte ist es hilfreich, die Änderungen zu kennen. Nur dann können sie prüfen, ob sich die Geschäftsleitung korrekt verhält.
Die Arbeit von Betriebsräten ist vielfältig: Ein wichtiger Aspekt besteht darin, regelmäßig auch vor einem größeren Publikum zu sprechen und zu präsentieren. Das fällt nicht jedem Gremiumsmitglied gleich leicht. Doch die gute Nachricht ist, dass jeder ein vernünftiges Maß an Souveränität für solche Aufgaben erreichen kann.