Die Betriebsversammlung ist die wichtigste Plattform für den direkten Austausch zwischen Belegschaft und Arbeitnehmervertretung. Sie soll die Kollegen darüber informieren, mit welchen Themen sich der Betriebsrat in den letzten Monaten beschäftigt hat. Ein zentraler Bestandteil ist dabei stets der Tätigkeitsbericht des Gremiums.
In vielen Betrieben sind Beschäftigte im Arbeitsablauf mit gefährlichen Oberflächen konfrontiert: Egal, ob es sich um Ecken oder Kanten an Arbeitsmitteln bzw. an baulichen Anlagen oder um raue Oberflächen bei Werkstücken oder Abfällen handelt – überall hier gilt es, die Kollegen bestmöglich zu schützen. Dabei haben Sie als Betriebsrat ein gewichtiges Wörtchen mitzureden.
Beschlüsse eines Betriebsrats, mit denen er Mitglieder einer Minderheitsliste aus dem Betriebsausschuss und aus der Freistellung abberufen und durch Mitglieder der Mehrheitsliste ersetzt hatte, sind unwirksam. Das hat das LAG Köln entschieden.
Keine Frage, Werksausweise sind sehr praktisch und erfreuen sich in deutschen Unternehmen großer Beliebtheit: Sie erleichtern den organisatorischen Ablauf, schaffen eine verstärkte Identifikation mit der Firma und somit ein besseres Gemeinschaftsgefühl.
Führungskräfte bestimmen den Arbeitsalltag der Beschäftigten ganz erheblich. Dabei haben viele ihrer Handlungen und Entscheidungen Einfluss auf die Gesundheit der Kollegen – mitunter auch unbeabsichtigt oder indirekt.
Wettbewerbsverbote für ausscheidende Mitarbeiter können ein Mittel für den Arbeitgeber sein, sich zu schützen. Doch für deren Gültigkeit gibt es strikte Vorgaben. Nutzen Sie Ihr Überwachungsrecht nach § 80 Abs. 1 BetrVG, um zu kontrollieren, ob der Arbeitgeber über das Ziel hinausschießt.
Behinderungen von Betriebsratswahlen sind keine Einzelfälle, insbesondere, wenn Beschäftigte erstmals eine Vertretung wählen wollen. Eine neue Befragung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung liefert Hinweise darauf, dass Arbeitgeber mehr als jede fünfte Neugründung von Betriebsräten behindern, obwohl das ein Straftatbestand ist.
In nur 30 Minuten erfahren Sie, welcher Betriebsrat wann für Leiharbeitnehmer zuständig ist und wie die Arbeitnehmervertretungen wirksam
mitbestimmen können.
Sowohl für den Betriebsrat beim Verleiher als auch für den beim Entleiher gestaltet es sich oft schwierig, sich um die Leiharbeitnehmer zu kümmern. Während der Verleiherbetriebsrat „nur“ mit der räumlichen Entfernung zu kämpfen hat, hätte die Interessenvertretung beim Entleiher oft lieber gar keine Fremdfirmenbeschäftigten im Haus.