Die Öffentlichkeitsarbeit kostet viel Zeit und Mühe. Das gilt natürlich vor anstehenden Wahlen ganz besonders. Deshalb ist eine gute Organisation unerlässlich. Am Beispiel des Mediums „Newsletter“ erläutern wir Ihnen, worauf Sie achten müssen.
Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) hat die Aufgabe, die Interessen von schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten in einem Unternehmen oder einer Behörde zu vertreten. Ihr kommt auch eine wichtige Rolle im Einstellungsprozess von schwerbehinderten und gleichgestellten Bewerbern zu.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat entschieden, dass in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten eigene Arbeitsschutzausschüsse gebildet werden müssen. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitsschutz unternehmensweit zentral organisiert ist. Nur bei Ausschüssen vor Ort kann auf die jeweiligen Schutzbedürfnisse ausreichend eingegangen werden.
Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, der für ihn tarifzuständigen Gewerkschaft die dienstlichen E-Mail-Adressen seiner – bereits vorhandenen und neu hinzukommenden – Arbeitnehmer zum Zweck der Mitgliederwerbung mitzuteilen. Das hat das BAG entschieden.
Immer mehr Beschäftigte sind krankgeschrieben. Was die Gründe dafür sind, hat eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung untersucht. Die Ursachen sind demnach komplex – und „Blaumachen“ ist nicht darunter.
Die Betriebsversammlung ist die wichtigste Plattform für den direkten Austausch zwischen Belegschaft und Arbeitnehmervertretung. Sie soll die Kollegen darüber informieren, mit welchen Themen sich der Betriebsrat in den letzten Monaten beschäftigt hat. Ein zentraler Bestandteil ist dabei stets der Tätigkeitsbericht des Gremiums.
In vielen Betrieben sind Beschäftigte im Arbeitsablauf mit gefährlichen Oberflächen konfrontiert: Egal, ob es sich um Ecken oder Kanten an Arbeitsmitteln bzw. an baulichen Anlagen oder um raue Oberflächen bei Werkstücken oder Abfällen handelt – überall hier gilt es, die Kollegen bestmöglich zu schützen. Dabei haben Sie als Betriebsrat ein gewichtiges Wörtchen mitzureden.