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Die letzten drei Monate vor der Wahl
Bild: © Kuzma /iStock/Getty Images Plus

Sobald der Wahlvorstand bestellt ist, beginnt seine eigentliche Arbeit – und die letzten drei Monate vor der Wahl sind die entscheidende Phase. Jetzt zahlt sich eine gute Vorbereitung aus, um die unterschiedlichen Aufgaben ordnungsgemäß und fristgerecht zu erfüllen.

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Richter und Justitia
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Die interne Meldestelle ist Pflicht – aber kein Alleingang des Arbeitgebers. Zwar ist das Ob mitbestimmungsfrei, das Wie jedoch nicht. Werden Meldewege und Verfahren einseitig festgelegt, etwa per Aushang oder über eine externe Kanzlei, wird der Betriebsrat übergangen. Klare Ansage des AG: Auch ausgelagert bleibt die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG zwingend.

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Schritt-für-Schritt-Anleitung: So dokumentieren Sie den Wahltag richtig
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Als Krönung seiner Arbeit muss der Wahlvorstand den Wahltag nicht nur sicher über die Bühne bringen. Er hat auch die Aufgabe, alle wichtigen Ereignisse an diesem Tag möglichst lückenlos zu dokumentieren. Dabei ist auf einiges zu achten.

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Erfolgreich verhandeln
Bild: © shironosov / iStock / Getty Images Plus

Damit Sie die Interessen der Beschäftigten möglichst gut vertreten können, müssen Sie als Betriebsrat regelmäßig mit der Geschäftsführung verhandeln. Um hier erfolgreich zu sein, bedarf es zum einen einer gewissen Erfahrung, aber vor allem einer strukturierten Vorbereitung.

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Staub am Arbeitsplatz: Werden die Grenzwerte eingehalten?
Bild: © cyano66 / iStock / Getty Images Plus

Manche Dinge sind sehr klein und gerade deshalb extrem schädlich. So verhält es sich z. B. mit Staub am Arbeitsplatz. Sind Beschäftigte ihm länger ausgesetzt, drohen ernsthafte Erkrankungen. Betriebsräte sollten daher genau prüfen, ob der Arbeitgeber die gesetzlichen Grenzwerte für die Belastung am Arbeitsplatz einhält.

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Stempeluhr
Bild: © Ralf Geithe / iStock / Getty Images Plus

Flexible Arbeitszeiten stehen auf der Wunschliste vieler Beschäftigter ganz oben. Dies lässt sich gut mit einem Ampelkonto lösen, das die Arbeitszeit über das ganze Jahr hinweg dokumentiert. Um für klare Verhältnisse zu sorgen, ist es ratsam, die entsprechenden Einzelheiten in einer Betriebsvereinbarung zu regeln. Nutzen Sie dazu Ihr erzwingbares Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG.

Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.

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Rettungsring auf dem Meer
Bild: © studio-fi/iStock/Getty Images Plus

Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.

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BR-Wahl: Kein Sonderkündigungsschutz in Probezeit
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Das LAG München hat entschieden, dass der besondere Kündigungsschutz des § 15 Abs. 3b Kündigungsschutzgesetz (KSchG) nicht während der Probezeit greift. Zudem besteht der Schutz ohnehin nur, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber zeitnah (innerhalb von drei Wochen, spätestens aber innerhalb von drei Monaten) nach dem Zugang der Kündigung über das Vorliegen der Voraussetzungen des § 15 Abs. 3b KSchG informiert.

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Feueralarm auslösen
Bild: © Zephyr18 / iStock / Getty Images Plus

Es liegt in der menschlichen Natur, Negatives auszublenden und Gedanken daran möglichst zu verdrängen. So verhält es sich nicht selten auch mit Notfallsituationen im Betrieb: Ein schwerer Unfall, ein Brand – jeder weiß, dass das theoretisch passieren kann. Und weil diese Dinge eben auch tatsächlich immer wieder passieren, sind Betriebe gut beraten, für diese Notfallsituationen gewappnet zu sein.

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