Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Neuer Beitrag

BRK+
Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Betriebsräte sollten wissen: Auf gesetzlichen Mindesturlaub kann auch im Vergleich nicht wirksam verzichtet werden. Das BAG stärkt damit erneut die Rechte der Beschäftigten.

BRK+
Keine Mitbestimmung bei Datenschutz
Bild: © Anderson Piza / Getty Image Plus

Wenn Betriebsvereinbarungen zur Einführung von IT-Systemen verhandelt werden, geht es insbesondere um den Schutz der persönlichen Daten der Beschäftigten, die verarbeitet werden. Dabei darf der Betriebsrat nach einer Entscheidung des LAG Hessen allerdings grundsätzlich nicht mitbestimmen.

BRK+
Ihre Aufgaben bei der Anerkennung von Berufskrankheiten
Bild: © AndreypPopov / iStock / Getty Images Plus

Der Weg zur Anerkennung einer Berufskrankheit – und zur Zahlung der damit verbundenen Leistungen – kann für Arbeitnehmer zeitintensiv und kräftezehrend sein. Es ist daher sinnvoll, wenn Betriebsräte möglichst viel Unterstützung während des Anerkennungsverfahrens leisten können.

BRK+
Zulässigkeit der Briefwahl
Bild: © Tatiana Neporada / iStock / Getty Images Plus

Das BetrVG regelt ganz klar, dass die Beschäftigten den Betriebsrat grundsätzlich per persönlicher Stimmabgabe wählen sollen. Nur in Ausnahmefällen st vorgesehen, dass die Briefwahl zum Einsatz kommt. Für diese Ausnahme müssen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein.

BRK+
Datenschutz: Vorgaben für die Betriebsratsarbeit
Bild: © Rassadornyindee iStock / Getty Images Plus

Der Betriebsrat ist keine verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts. Damit muss er sich bei der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung der personenbezogenen Daten der Beschäftigten an alle Vorgaben der DSGVO und des BDSG halten. Dennoch bleiben die Anforderungen des Datenschutzes für die Gremiumsarbeit komplex. Deshalb ist es ratsam, dass sich mindestens ein Mitglied entsprechend damit befasst.

BRK+
Getränkemarken auch bei Freistellung
Bild: © ViewApart / iStock / Getty Images Plus

In vielen Unternehmen erhalten bestimmte Mitarbeitergruppen – etwa im Außendienst – zusätzliche Leistungen wie Getränkemarken. Nun hat das BAG geklärt, dass diese auch freigestellten Betriebsratsmitgliedern zustehen.

BRK+
Wie Sie bei KI mitbestimmen können – Teil 1
Bild: © cherdchai chawienghong / Getty Imaes Plus

KI – ein Themenfeld, das das Berufsleben auf den Kopf stellt wie kaum ein anderes. Der Umgang damit ist unter anderem deshalb so herausfordernd, weil sich KI in atemberaubendem Tempo weiterentwickelt und die Regelungen dazu weit hinterherhinken bzw. zum Teil noch gar nicht vorhanden sind. Das gilt auch für die entsprechenden Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats.

BRK+
Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Wenn beim Test einer neuen Personalsoftware mehr Daten als erlaubt fließen, droht Ärger: Das BAG sprach einem Beschäftigten Schadensersatz zu, weil ein Arbeitgeber unzulässig personenbezogene Informationen an die Konzernzentrale weitergab.

BRK+
Arbeitsschutz als Thema der Betriebsratswahlen
Bild: © ALotOfPeople iStock / Getty Images Plus

Eigentlich sind die Betriebsratswahlen im nächsten Frühjahr noch ganz weit weg. Doch je früher Sie im Gremium anfangen, Ihren Wahlkampf einschließlich Ihrer Öffentlichkeitsarbeit für die Kollegen zu planen, umso weniger hektisch wird es. Und bekanntlich rast die Zeit. Da der Arbeitsschutz die Beschäftigten unmittelbar betrifft, zählt er traditionell zu einem der wichtigsten Themen für betriebliche Arbeitnehmervertreter. Daher spielt er auch im Vorfeld der BR-Wahlen eine bedeutende Rolle.

BRK+
Wann ist die Wahl anfechtbar?
Bild: © Seiya Tabuchi ( iStock / Getty Images Plus

Nach § 19 BetrVG kann eine Wahl beim Arbeitsgericht angefochten werden, wenn gegen wesentliche Wahlvorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden und eine Berichtigung nicht erfolgt ist – es sei denn, dass durch den Verstoß das Wahlergebnis nicht geändert oder beeinflusst werden konnte.

2 von 7