Nachdem ein Arbeitsverhältnis endete, verlangte der Arbeitnehmer eine Lohnrückzahlung. Die Arbeitnehmerin arbeitete viel im Home-Office, jedoch war kein objektivierbarer Arbeitsnachweis ersichtlich.
Nachdem der Betriebsratsvorsitzende eine Straftat begangen hat, zeigte der Arbeitgeber den Vorsitzenden an und verhängte ein Hausverbot. Gegen das Hausverbot wehrten sich sowohl das Gremium als auch der Vorsitzende.
Nach einer Videoaufzeichnung, die ein Betriebsratmitglied mit der Unterüberschrift "Komplott unter der Gürtellinie. Will Hersteller mit Lügen Betriebsrat kündigen?" veröffentlicht hatte, wurde eine fristlose Kündigung ausgesprochen. Die Kündigung war unzulässig.
Nachdem der Arbeitgeber für den Betriebsrat Notebooks gekauft hatte, weigerte er sich Internetzugang zur Verfügung zu stellen. Dagegen klagte der Betriebsrat.
Der Betriebsrat ist keine vertrauenswürdige Stelle für Rechtsauskünfte. Das heißt, Kollegen dürfen sich auf entsprechende Aussagen nicht verlassen bzw. riskieren ansonsten Nachteile. Dies stellte das LAG Hamm klar und bestätigte damit die geltende Rechtslage.
Der Europäische Gerichtshof hat bereits 2019 entschieden, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, ein System zur Zeiterfassung anzubieten. Nun zieht das BAG nach und erhöht damit den Druck auf den Gesetzgeber, die Verpflichtung zur Erfassung der Arbeitszeit endlich zu regeln.
Wenn eine Betriebsschließung aufgrund eines staatlich verfügten allgemeinen Lockdowns erfolgte, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, während dieser Schließung den Arbeitnehmern weiterhin die Vergütung zu zahlen.
Damit alle Betriebsratsmitglieder die Chance auf gleichen Wissensstand der BR-Arbeit haben, ist es notwendig, dass jedes einzelne Gremiumsmitglied ein uneingeschränktes Einsichtsrecht in die Unterlagen des Betriebsrats hat.
Wenn Sie mit weiteren Mitgliedern einer Chatgruppe angehören, sollten Sie auch hier vorsichtig sein, über wen Sie sich in welcher Weise äußern. Im vorliegenden Fall haben sich die Mitglieder sehr negativ über den Arbeitgeber und weitere Kollegen ausgetauscht, was eine Kündigung zur Folge hatte.
Ein ständiges Streitthema ist die Frage, ob Umkleidezeiten als Arbeitszeit zählt und somit vergütet werden muss. Der aktuelle Fall handelt von einem Speditionsbetrieb, dessen Fahrer die vom Arbeitgeber gestellte Arbeitskleidung tragen müssen.