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Urteile

BRK+
Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Aufgrund von Einsparmaßnahmen wurden die Fahrtzeiten zur Montage nur noch geringfügiger vergütet. Diese neue Regelung wurde auf einer Betriebsversammlung diskutiert und von allen Betroffenen im Protokoll unterschrieben. Der klagende Arbeitnehmer meint, sein Arbeitsvertrag sei durch das Protokoll der Betriebsversammlung nicht geändert worden und fordert weiterhin die volle Vergütung. Er verlor vor Gericht.

Der Kläger verlangte aufgrund der Maskenpflicht bei der Arbeit einen Erschwerniszuschlag. Der Kläger verlor vor dem Bundesarbeitsgericht. Ein Anspruch auf den tariflichen Erschwerniszuschlag nach dem RTV besteht beim Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske nicht.

Die Beteiligten streiten über ein Mitbestimmungsrecht auf Abschluss eines Sozialplans. Der Betriebsrat verlor vor Gericht. Ihm steht kein erzwingbares Mitbestimmungsrecht auf Abschluss eines Sozialplans zu.

Eine Klinik hat zu ihrem Sommerfest aufgrund der Corona-Pandemie Zugangsbeschränkungen erlassen. Ein Arbeitnehmer wollte diese Vorgaben nicht einhalten, dem Sommerfest aber trotzdem beiwohnen. Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Teilnahme an dem Sommerfest ohne Einhaltung dieser Vorgaben.

Aufgrund eines neues Entgeltsystems im Rahmen einer Betriebsvereinbarung verdiente der Kläger rund 200€ weniger. Er empfand diese Änderung als unwirksam, da es keinen entsprechenden Beschluss des Betriebsrat gab. Der Arbeitnehmer verlor vor Gericht, da der Vorsitzende des Betriebsrats die Betriebsvereinbarung unterzeichnet hat.

Der Kläger ist eine bei dem Arbeitgeber vertretene Gewerkschaft. Der Arbeitgeber gewährt den bei ihm vertretenen Gewerkschaften die Möglichkeit, im Intranet Informationen zu veröffentlichen. Die Gewerkschaft wollte den Arbeitgeber gerichtlich dazu verpflichten, diese Informationen per E-Mail an alle Arbeitnehmer zu versenden. Der Kläger verlor vor Gericht.

Corona war auch im Sommer ein Thema – und vermutlich wird es ab Herbst noch größeren Raum einnehmen. Daher ist es auch und gerade für Betriebsräte sinnvoll, sich anhand dieser Urteile einen Überblick über die Rechtslage zu verschaffen.

Der Kläger erfasste seine Arbeitsstunden mittels technischer Zeitaufzeichnung ohne Aufzeichnung der Pausenzeiten. Am Ende des Arbeitsverhältnisses verlangte der Kläger die Überstundenvergütung. Der Arbeitnehmer verlor vor Gericht.

Der Arbeitgeber teilte dem Betriebsrat mit, dass 59 Arbeitnehmer an einen 12km weit entfernten Arbeitsstandort verlegt werden müssen. Der Betriebsrat meinte, dass es sich hierbei um mitbestimmungspflichtige Versetzungen handelte, weshalb er klagte. Der Betriebsrat verlor vor Gericht.

Waren Beschäftigte lange krank, galt nach der Rechtsprechung des BAG bisher uneingeschränkt, dass ihr Urlaubsanspruch nach 15 Monaten verfallen ist. Doch nun kommt es darauf an, ob der Beschäftigte im Urlaubsjahr (wenn auch nur kurz) gearbeitet hat. Falls ja, bleiben die Tage erhalten.

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