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Statue einer Justitia.
Bild: ©David Gyung/iStock/Getty Images Plus

Der Arbeitgeber kann dem Betriebsrat grundsätzlich andere Räume als bisher für das Betriebsratsbüro zuweisen. Das geht allerdings nur, wenn diese über einen die Vertraulichkeit gewährleistenden Schall- und Sichtschutz verfügen.

Nun ist sie online: Ihre Informationszentrale für alle Aufgaben des Betriebsrats. Auf unserer neuen Website finden Sie vom Experten-Rat bis zur Muster-Betriebsvereinbarung schnell und komfortabel alles, was Sie für Ihren Betriebsrat brauchen.

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Illustration eines Mannes, der einen Karton mit Büromaterialien von seinem Schreibtisch zum Ausgang trägt, da das Arbeitsverhältnis beendet wurde.
Bild: ©Alena Niadvetskaya/iStock/Getty Images Plus

Für gekündigte Arbeitnehmer, die gegen ihre Entlassung klagen, bietet § 102 Abs. 5 BetrVG einen vorläufigen Anspruch auf Weiterbeschäftigung. Das gilt im Fall eines Sieges in erster Instanz. Danach darf der Betroffene so lange weiterarbeiten, bis der Streitfall endgültig geklärt ist. Dieses Recht soll verhindern, dass ein Arbeitnehmer als gekündigt gilt, obwohl er eventuell im Recht ist und somit eigentlich noch in einem Arbeitsverhältnis steht.

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Trainings- und Kompetenzentwicklungskonzept mit Icons von Online-Kurs, Konferenz, Seminar, Webinar, E-Learning, Coaching.
Bild: ©NicoElNino/iStock/Getty Images Plus

Unterweisungen sind ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Denn hier wird den Kollegen ganz konkret gezeigt, wie sie sicherer arbeiten und Risiken vermeiden können. Diese Schulungen müssen nicht zwangsläufig immer in Präsenz erfolgen – auch virtuelle Unterweisungen funktionieren gut. Das gilt zumindest dann, wenn sie für die richtigen Bereiche eingesetzt und wichtige Regeln eingehalten werden.

In nur 30 Minuten erfahren Sie, welche rechtlichen Vorgaben es hierfür gibt und wie der Betriebsrat mitbestimmen kann.

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Vier Kinder springen Hand in Hand über einen Baumstamm.
Bild: ©Christian Schwier/stock.adobe.com

Teamsitzungen im Kindergarten, Schulferien, die erkrankte Großmutter und andere „Katastrophen“ lassen auch ein noch so ausgeklügeltes Kinderbetreuungssystem zusammenbrechen. In solchen Notfällen kann der Arbeitgeber seinen Beschäftigten mit Familienpflichten durchaus entgegenkommen. Wir zeigen Ihnen, wie.

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Geschenke in rotem Geschenkpapier fallen vom Himmel.
Bild: ©oxinoxi/iStock/Getty Images Plus

Mittlerweile ist es nicht mehr ungewöhnlich, dass Seminaranbieter Gremiumsmitglieder mit attraktiven „Give-aways“ wie etwa (teurer) Fachliteratur oder Tablets locken – besonders jetzt nach den Wahlen. Arbeitgeber müssen dies akzeptieren, so das BAG.

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Fünf Steine liegen ausbalanciert auf einander und sind ausgeglichen und im Gleichgewicht.
Bild: ©photosaint/iStock/Getty Images Plus

Der Interessenausgleich (§ 112 BetrVG) kann neben den Einzelheiten der Betriebs­änderungen insbesondere mögliche Alternativen aufzeigen. Dabei kann in die Vereinbarung alles aufgenommen werden, was nicht Gegenstand des Sozialplans ist. Damit bleibt im Interessenausgleich außen vor, wie die wirtschaftlichen Nachteile ausgeglichen werden, die der Belegschaft aufgrund der Betriebsänderung entstehen. Diese Fragen sind im Sozialplan zu klären.

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Zwei multiethnische Männer schütteln im Vordergrund Hände während im Hintergrund Kollegen und Kolleginnen klatschend um einen Konferenztisch sitzen.
Bild: ©dikushin/iStock/Getty Images Plus

Eine Betriebsänderung gemäß § 111 BetrVG, die wesentliche Nachteile für die Belegschaft mit sich bringt, löst mehrere Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats aus. Zunächst gilt es für das Gremium, mehrere Unterrichtungsansprüche einzufordern. Später folgen dann, am besten unterstützt von externen Beratern, Verhandlungen über einen Interessenausgleich und einen Sozialplan.

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Pflegekraft sitzt erschöpft am Boden.
Bild: ©Wavebreakmedia/iStock/Getty Images Plus

Bundesweit fehlen bis zu 50.000 Vollzeitkräfte in der Intensiv­pflege der Krankenhäuser. Eine einfache Lösung des Problems ist nicht in Sicht. Gerade deshalb muss die Politik in Bund und Ländern endlich handeln. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie.

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