Welche positiven Auswirkungen auf die Gesundheit schon eine überschaubare Menge an (regelmäßigem) Sport hat, weiß mittlerweile eigentlich jeder. Nur an der Umsetzung und am Durchhaltewillen scheitert es oft. Sich zu bewegen und aktiv zu sein, das geht oft leichter in der Gemeinschaft – auch und gerade am Arbeitsplatz.
Die Leiharbeit hat die Besonderheit, dass der Leiharbeitnehmer zwar beim Verleihbetrieb angestellt, aber beim Entleiher eingesetzt ist. Gibt es in beiden Betrieben einen Betriebsrat, ist zu klären, welches von den Gremien jeweils zuständig ist.
Durch das Recht auf Elternzeit kommt es zu längeren Auszeiten von Müttern und Vätern. Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigt jetzt, dass es trotz dieser nicht immer kompensierten Ausfälle in den betroffenen Betrieben auf längere Sicht zu keinen nachteiligen Folgen gekommen ist.
Beschäftigte sind im ersten Halbjahr 2024 besonders häufig krank. Laut aktueller Auswertung der KKH Kaufmännische Krankenkasse kamen von Januar bis Ende Juni bundesweit 210 Krankheitsfälle auf 100 erwerbstätige Mitglieder. Bereits im Vorjahreszeitraum war jeder Berufstätige durchschnittlich zweimal krank.
Betriebsrat sein ist nicht immer einfach: Egal, was Sie tun – so gut wie nie können Sie es allen recht machen. Viele Beschäftigte haben zudem Vorurteile gegenüber dem Amt und vielleicht auch Ihrer Arbeit. Das hat seine Ursache häufig darin, dass diese Kollegen entweder keine klare oder sogar eine falsche Vorstellung vom Alltag als Betriebsratsmitglied haben. Doch dies lässt sich mit Argumenten gut entkräften.
Betriebliche Weiterbildung könnte unter Umständen bessere Chancen für Menschen in geförderter Beschäftigung eröffnen. Laut einer Befragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) aus den Jahren 2021 und 2022 haben sich 20 bis 30 % der Geförderten in Programmen weitergebildet.
Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats beim Entgelt (§ 87 Abs. 1 Nr. 10, 11 BetrVG) sollen die Verteilungsgerechtigkeit im Betrieb sicherstellen. Deshalb gelten sie nur bei kollektiven Tatbeständen, die mehrere oder alle Arbeitnehmer betreffen.
Krankheitsbedingte Kündigungen sind nur dann zulässig, wenn zu erwarten ist, dass der Beschäftigte auch in Zukunft immer wieder arbeitsunfähig erkrankt. Das ist die sogenannte negative Prognose. Waren die Fehlzeiten der Vergangenheit durch Unfälle begründet, kann diese negative Prognose nicht gestellt werden, so das LAG Köln.