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Arbeitsrecht

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Feuerwerk
Bild: © Countdown/stock.adobe.com/Lukas Gojda

Wie immer zum Jahreswechsel gelten auch ab Januar 2022 einige Neuregelungen in den für Betriebsräte und Arbeitnehmer relevanten Bereichen. Mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz und der geänderten Wahlordnung gab es bereits 2021 wichtige Neuregelungen in Sachen Gremiumsarbeit – zum Jahreswechsel sind daher erst einmal die Arbeitnehmer dran, wenn es um aktualisierte Vorschriften geht.

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Frau im Büro träumt vom Strandurlaub.
Bild: ©rraya/iStock/Getty Images Plus

Pandemie, Energiekrise, Inflation: Kurzarbeit könnte in den nächsten Monaten wieder häufiger werden. Dann stellt sich die Frage, wie sich die reduzierte Arbeitszeit auf den Urlaubsanspruch auswirkt. Das Bundesarbeitsgericht hat dies nun beantwortet und klargemacht, dass in diesem Fall auch der Urlaub anteilig weniger wird.

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Figuren werden mit rotem Kreuz durchgestrichen.
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In § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sind die Fristen für Kündigungen von Arbeitsverhältnissen festgehalten. Diese Vorgaben finden unabhängig davon Anwendung, ob der Arbeitgeber oder der Beschäftigte kündigt. Für betriebliche Interessenvertreter ist es sinnvoll, diese Fristen zu kennen bzw. zu wissen, wo sie zu finden sind.

Schwangere und stillende Frauen bestmöglich zu schützen – das ist das Ziel einer Regel zum Mutterschutzgesetz, die der Ausschuss für Mutterschutz kürzlich veröffentlicht hat. Sie soll Arbeitgeber und Betriebsräte praxisnah unterstützen.

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Kollegen feiern gemeinsam auf einer Weihnachtsfeier.
Bild: ©Prostock-Studio/iStock/Getty Images Plus

Bis Weihnachten dauert es nicht mehr lange – höchste Zeit also, um mit den Vorbereitungen zur Feier im Betrieb zu beginnen. Nach der durch die Coronapandemie bedingten Pause freuen sich die meisten Beschäftigten auf ein geselliges Miteinander am Ende des Jahres. Hierbei gibt es jedoch aus arbeitsrechtlicher Sicht einiges zu beachten.

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Mann tippt auf einem futuristischen Bildschirm. Der Bildschirm liest Change (Englisch für Veränderung).
Bild: ©Duncan_Andison/iStock/Getty Images Plus

Plant die Geschäftsführung Umstrukturierungen, Personalabbau oder bestimmte Neuerungen, handelt es sich bei diesen Maßnahmen meistens um Betriebsänderungen. Deren Voraussetzungen und vor allem auch deren Folgen sind in den §§ 111 ff. BetrVG geregelt. Diese Vorschriften bilden auch die Basis Ihrer Mitbestimmung – hin von Unterrichtungsrechten bis zum Abschluss eines Interessenausgleichs und/oder Sozialplans.

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Frau ist am Telefon.
Bild: ©Jupiterimages/iStock/Getty Images Plus

Im Arbeitszeitrecht liegt die Tücke im Detail: Die Einteilung in Arbeitszeit, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft hat unterschiedliche Folgen. Während die Arbeitszeit und auch der Bereitschaftsdienst voll vergütet werden, wird bei Rufbereitschaft meist nur die während dieses Zeitraums tatsächlich angefallene Arbeitszeit bezahlt. Doch es gibt Ausnahmen, in denen Arbeitgeber das volle Gehalt zahlen müssen, wie der EuGH entschied.

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Darstellung eines Inhouse-Seminars.
Bild: ©Rawpixel.com/stock.adobe.com

Egal, ob Sie neu im Amt oder schon länger dabei sind: Permanente Weiterbildung ist für Betriebsräte sinnvoll und nötig. Dabei können Gremien aus einem großen Angebot wählen, z. B. längere Präsenzseminare, speziell zusammengestellte Inhouse-Seminare oder schnelle Online-Schulungen. Inwieweit der Arbeitgeber die Entscheidung des Betriebsrats beeinflussen darf, hängt vom Einzelfall ab.

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Illustrierter Mann hat Probezeit bestanden. Erkennbar ist dies an drei abgehakten Monaten.
Bild: ©Yossakorn Kaewwannarat/iStock/Getty Images Plus

Im Grunde gibt es keine Neueinstellungen mehr ohne Probezeit: Bis zu meist sechs Monate dürfen Arbeitgeber ihre neuen Beschäftigten „testen“ und notfalls schnell wieder entlassen. Betriebsräte sind gut beraten, die Kollegen auch in dieser Anfangszeit bestmöglich zu unterstützen.

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Illustration einer Big Data Technologie.
Bild: ©NicoElNino/iStock/Getty Images Plus

Künstliche Intelligenz – kurz KI – ist in aller Munde. Klar ist, dass diese neue Technologie die Arbeitswelt revolutionieren wird. Weniger klar ist häufig, wo, wann, wie und in welchem Ausmaß genau. Für Betriebsräte wirft diese sich in atemberaubendem Tempo entwickelnde Umwälzung viele Fragen auf, bietet aber durchaus auch Chancen.

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