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BR-Praxis

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Freizeitschuhe und Arbeitsschuhe nebeneinander.
Bild: ©Delpixart/iStock/Getty Images Plus

Nicht freigestellte Betriebsräte haben nach § 37 Abs. 2, 3 BetrVG das Recht, für die erforderliche Betriebsratstätigkeit von ihrer Arbeit befreit zu werden. Das heißt, dass das Betriebsratsmitglied ohne Minderung des Arbeitsentgelts von seiner beruflichen Tätigkeit zu befreien ist, soweit es nach Art und Umfang des Betriebs zur ordnungsgemäßen Durchführung seiner Aufgaben erforderlich ist.

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Fünf Figuren werden von einem Magneten angezogen.
Bild: ©designer491/iStock/Getty Images Plus

Untersuchungen zeigen immer wieder, dass nur die Höhe des Gehalts nicht allein zur Zufriedenheit der Beschäftigten beiträgt. Arbeitgeber sind daher gehalten, den Beschäftigten einen gewissen Mehrwert zu bieten: Corporate Benefits sind Leistungen und Angebote, die Mitarbeiter gewissermaßen „on top“ bekommen. So steigt die Zufriedenheit der Beschäftigten – das sollte auch das Ziel des Betriebsrats sein.

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Bild eines Schichtplans.
Bild: ©cirquedesprit/stock.adobe.com

Die Arbeit im Schichtdienst ist sehr belastend und für die Kollegen oft mit großen Einschränkungen verbunden. Daher ist es hier besonders wichtig, dass Sie sich als Gremium für die Interessen der Arbeitnehmer einsetzen. Am besten geht das über die erzwingbaren Mitbestimmungsrechte.

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Online Sitzung eines Arbeitsteams.
Bild: ©Vadym Pastukh/iStock/Getty Images Plus

Virtuelle Sitzungen des Betriebsrats sind nach § 30 BetrVG inzwischen dauerhaft erlaubt. Das erleichtert die Gremiumsarbeit in jedem Fall erheblich – ob nun in oder auch unabhängig von einer Pandemie. Einige Grundregeln sind allerdings zur rechtssicheren Durchführung zu beachten.

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Wahlbox
Bild: ©Dragon-Claws/iStock/Getty Images Plus

Erfahrene Betriebsratsmitglieder wissen: Mit der Konstituierung geht die Arbeit erst los. So stehen nach der „großen“ Wahl gleich mehrere „kleinere“ Abstimmungen im Gremium an. Denn es sind nicht nur der Vorsitzende und sein Stellvertreter zu bestimmen, sondern auch die Mitglieder, die in den Ausschüssen arbeiten sollen. Außerdem gilt es unter Umständen, die freigestellten Kollegen zu bestimmen.

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Team streckt die Hände gemeinsam in die Mitte.
Bild: ©Blue Planet Studio/stock.adobe.com

Vielleicht wurde auch bei Ihnen ein Wahlkampf geführt, in dem einige Listen durchaus gegenläufige Ansichten bzw. Interessen vertreten haben? Dann ist es wichtig, gleich zu Beginn der Amtsperiode den Schalter umzulegen: Wahlkampf war gestern, ab jetzt geht es nur noch darum, gemeinsam für die Kollegen das Bestmögliche zu erreichen. Das ist oft leichter gesagt als getan. Teambuilding kann dabei helfen, trotz aller Unterschiede im Gremium effektiv zusammenzuarbeiten.

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Vier Kollegen sitzen an einem Bürotisch während einer Sitzung.
Bild: ©Flamingo Images/stock.adobe.com

Verbindliche Entscheidungen trifft der Betriebsrat im Rahmen seiner regelmäßigen Sitzungen per Beschluss. Die hierfür geltenden gesetzlichen Vorgaben sind daher die Grundlage jeder Gremiumsarbeit. Wenn Sie diese nicht kennen oder bewusst dagegen verstoßen, kann das unangenehme Folgen haben.

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Betriebsratsvorsitzender lächelt in die Kamera, im Hintergrund ein Büro.
Bild: ©bnenin/stock.adobe.com

Der Betriebsrat wählt den Vorsitzenden aus seiner Mitte in der konstituierenden Sitzung. Besondere Rechte hat der Vorsitzende nach dem BetrVG nicht, aber einige besondere Aufgaben. Wer zum Vorsitzenden gewählt wurde, ist deshalb nicht der Chef – aber eine gewisse leitende und integrierende Rolle kommt ihm natürlich trotzdem zu. Dabei sind einige Eigenschaften und Tools hilfreich, um im Gremium eine gute und produktive Stimmung zu erzeugen.

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Jahresabschluss: kein Buch mit sieben Siegeln
Bild: ©utah778/iStock/Getty Images Plus

Der Jahresabschluss eines Betriebs enthält die wichtigsten wirtschaftlichen Kennzahlen. Die Geschäftsleitung ist verpflichtet, ihn dem Wirtschaftsausschuss bzw. dem Betriebsrat zur Verfügung zu stellen und bei Bedarf zu erläutern. Zudem ist der Abschluss oft die Grundlage für geplante Umstrukturierungen. Damit Sie dem Arbeitgeber hier auf Augenhöhe begegnen können, ist es hilfreich, den Jahresabschluss zu verstehen und auszuwerten.

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Fingerabdruck-Scanner.
Bild: ©NatalyaBurova/iStock/Getty Images Plus

In den meisten Betrieben wird die Arbeitszeit erfasst. Und auch der Gesetzgeber setzt mit dem Entwurf zum neuen Arbeitszeitgesetz voll auf elektronische Systeme. Hier spielt der Datenschutz der Arbeitnehmer eine große Rolle.

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