Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Neuer Beitrag

BRK+
Bei Fragebögen bestimmen Sie grundsätzlich mit
Bild: © PeopleImages iStock / Getty Images Plus

Wenn Arbeitgeber Fragebögen einsetzen, deren Beantwortung Rückschlüsse auf die Eignung oder das Verhalten von Beschäftigten zulässt, kann der Betriebsrat mitbestimmen. Das hat jetzt das LAG Niedersachsen entschieden.

BRK+
Rettungsring auf dem Meer
Bild: © studio-fi/iStock/Getty Images Plus

Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.

BRK+
Das sind Ihre Rechte bei Einstellungen
Bild: © PrathanChorruangsak iStock / Getty Images Plus
Inhouse-Seminar für den Betriebsrat nicht verpflichtend

Unter dem Begriff Einstellung werden sowohl der Abschluss eines Arbeitsvertrags als auch die zeitlich damit zusammenfallende oder auch nachfolgende tatsächliche Arbeitsaufnahme im Betrieb verstanden. Fallen die Zeitpunkte auseinander, löst die jeweils erste Maßnahme das Mitbestimmungsrecht aus.

Inhouse-Seminar für den Betriebsrat nicht verpflichtend

Ständige Weiterbildung ist für die Arbeit im Betriebsratsgremium unerlässlich. Dabei haben die Mitglieder die Qual der Wahl, etwa mehrtätige Präsenzseminare, maßgeschneiderte Inhouse-Schulungen oder kürzere Online-Veranstaltungen. Inwieweit der Arbeitgeber die Entscheidung des Betriebsrats beeinflussen darf, hängt vom Einzelfall ab.

BRK+
Überlastungsanzeige: Das muss der Betriebsrat wissen
Bild: ©mapo/iStock/Getty Images Plus

Angesichts des weit verbreiteten Personalmangels stoßen zahlreiche Beschäftigte zunehmend an ihre Belastungsgrenzen. Dies kann einerseits dazu führen, dass eine andauernde Überbeanspruchung das Risiko einer Erkrankung bei den Mitarbeitenden erhöht. Andererseits besteht die Gefahr, dass auch Dritte – insbesondere im Gesundheits- und Pflegebereich – gesundheitliche Schäden erleiden. In solchen Situationen kann es sinnvoll und erforderlich sein, eine Überlastungsanzeige zu stellen.

BRK+
Herkömmliches Wahlverfahren: Anleitung für den Wahlvorstand
Bild: © olegback iStock / Getty Images Plus

Der Wahlvorstand ist das wichtigste Gremium, wenn es um die Vorbereitung und Durchführung von Betriebsratswahlen geht. Er kann durchaus schon sechs Monate vor dem Wahltermin bestellt werden. Damit Sie ausreichend Zeit zur stressfreien Planung haben, ist es sinnvoll, sich im Gremium langsam, aber sicher mit der Bestellung des Wahlvorstands und seinen Aufgaben zu beschäftigen.

BRK+
Rettungsring auf dem Meer
Bild: © studio-fi/iStock/Getty Images Plus

Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.

BRK+
Rettungsring auf dem Meer
Bild: © studio-fi/iStock/Getty Images Plus

Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.

BRK+
Burnout: So können Sie unterstützen
Bild: © Nuthawut Somsuk iStock / Getty Images Plus

Zahlreiche Arbeitnehmer sehen sich heute mit immensen Anforderungen im Berufs- und Privatleben konfrontiert. Die daraus entstehenden psychischen Belastungen können ernsthafte gesundheitliche Konsequenzen nach sich ziehen. Statistiken zufolge sind etwa 30 Prozent der Beschäftigten betroffen – in deutliches Signal dafür, dass Betriebsräte sich intensiver mit dem Thema auseinandersetzen sollten.

BRK+
Neues Ausbildungsjahr: Aufgabe für den Betriebsrat
Bild: © shironosov iStock / Getty Images Plus

Im September startet das neue Ausbildungsjahr. Es ist eine verantwortungsvolle Aufgabe für Arbeitgeber und Betriebsrat gemeinsam, den jungen Kollegen bei den ersten Schritten ins Berufsleben zu helfen. Überprüfen Sie, welches Konzept die Geschäftsleitung für die Berufsausbildung hat – oder schaffen Sie dieses gemeinsam in einer Betriebsvereinbarung.

4 von 7