Der Tod eines Kollegen ist in erster Linie eine tiefgreifende persönliche Tragödie, die das Mitgefühl und die Anteilnahme aller erfordert. Doch über das Aussprechen von Beileid hinaus können auch weiterführende Aufgaben auf den Betriebsrat zukommen: So können Sie den Hinterbliebenen zur Seite stehen und sie über ihre rechtlichen Ansprüche und Möglichkeiten informieren und beraten.
Was tun, wenn der Arbeitgeber die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats ignoriert? Der Gang vors Arbeitsgericht ist zwar ein Weg – doch bis ein Urteil fällt, vergeht oft viel Zeit. Daher ist es ratsam, dass der Betriebsrat vor diesem letzten Mittel auf andere Art und Weise versucht, seine Rechte erfolgreich durchzusetzen.
Der Arbeitsschutz im Betrieb steht und fällt mit den Personen, die für seine Umsetzung sorgen und diese kontrollieren. Daher kommt den Sicherheitsbeauftragten eine wichtige Rolle zu. Diese müssen im Betrieb ordnungsgemäß ausgebildet werden, um ihre Aufgaben erfüllen zu können.
Scheinselbstständigkeit am Bau: Das Hessische Landessozialgericht hat klargestellt, dass vermeintlich selbstständige Werkunternehmer in Wahrheit abhängig beschäftigt waren – mit allen Konsequenzen für die Sozialversicherung. Für Betriebsräte ist das Urteil ein wichtiges Signal: Es stärkt die soziale Absicherung von Beschäftigten und setzt klare Grenzen für den Missbrauch von Werkverträgen.
Provisionen in Ethereum sind grundsätzlich erlaubt – aber nur als Sachbezug und unter engen Voraussetzungen. Der unpfändbare Teil des Lohns muss in Geld gezahlt werden.
Eine Krankschreibung dient der Genesung der Mitarbeiter. Dies gilt auch für Arbeiten im Homeoffice. Schaffen Sie mit Hilfe einer Betriebsvereinbarung hier klare Richtlinien.
Personelle Einzelmaßnahmen – und davon ganz besonders Einstellungen – nehmen einen großen Teil der Betriebsratsarbeit ein; sie gehören zweifelsohne zum Tagesgeschäft. Es ist daher sinnvoll, sich immer wieder mit den rechtlichen Grundzügen dieser Vorgänge zu befassen. Auch der Inhalt des Zustimmungsverweigerungsrechts
des Betriebsrats nach § 99 Abs. 2 BetrVG sollte Ihnen gut bekannt sein
Change-Prozess, Re- bzw. Umstrukturierung, Projekt, Verkauf, Veränderung – Namen und Anlässe gibt es viele für die Tatsache, dass sich Arbeitsbedingungen (erheblich) verändern. Und die Dynamik dieser Prozesse steigt. Betriebsräte können davon oft ein trauriges Lied singen. Es gibt viele wichtige Faktoren dafür, wie sich diese Veränderungen möglichst gut im Sinne der Beschäftigten (mit-)gestalten lassen. Einer davon kann ein begleitendes Coaching sein.
Hunde können das Betriebsklima positiv beeinflussen, aber nicht jeder ist davon begeistert. Ob Hunde mit an den Arbeitsplatz genommen werden dürfen, ist eine freie Entscheidung des Arbeitgebers. Und selbst, wenn er eine Mitnahme jahrelang duldet, kann er trotzdem seine Meinung ändern. Das bestätigt das LAG Düsseldorf.
Der Betriebsrat muss vor jeder Kündigung angehört werden – sonst ist die Kündigung unwirksam. Doch was gilt, wenn dem Arbeitgeber nachträglich neue Kündigungsgründe bekannt werden? Unter bestimmten Bedingungen dürfen solche Gründe nachgeschoben werden.