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Arbeitsschutz als Thema der Betriebsratswahlen
Bild: © ALotOfPeople iStock / Getty Images Plus

Eigentlich sind die Betriebsratswahlen im nächsten Frühjahr noch ganz weit weg. Doch je früher Sie im Gremium anfangen, Ihren Wahlkampf einschließlich Ihrer Öffentlichkeitsarbeit für die Kollegen zu planen, umso weniger hektisch wird es. Und bekanntlich rast die Zeit. Da der Arbeitsschutz die Beschäftigten unmittelbar betrifft, zählt er traditionell zu einem der wichtigsten Themen für betriebliche Arbeitnehmervertreter. Daher spielt er auch im Vorfeld der BR-Wahlen eine bedeutende Rolle.

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Wann ist die Wahl anfechtbar?
Bild: © Seiya Tabuchi ( iStock / Getty Images Plus

Nach § 19 BetrVG kann eine Wahl beim Arbeitsgericht angefochten werden, wenn gegen wesentliche Wahlvorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden und eine Berichtigung nicht erfolgt ist – es sei denn, dass durch den Verstoß das Wahlergebnis nicht geändert oder beeinflusst werden konnte.

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Kleiderordnung: Das darf der Arbeitgeber vorgeben
Bild: © Imilian / iStock / Getty Images Plus

In einem gewissen Rahmen darf der Arbeitgeber den Mitarbeitern vorschreiben, wie sie sich während der Arbeitszeit kleiden müssen. Der Betriebsrat darf dabei grundsätzlich mitbestimmen. Das gilt zumindest dann, wenn es um allgemeine Vorgaben geht. Bei gesetzlich vorgeschriebener Arbeits- oder Schutzkleidung hingegen gibt es keine Möglichkeit zur Mitbestimmung.

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Wahlzettel wir in Wahlurne eingeworfen
Bild: © Alfonso Sangiao / iStock / Getty Images Plus

In Betrieben mit in der Regel fünf bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern muss die Wahl im vereinfachten Wahlverfahren durchgeführt werden. Der Wahlvorstand wird vom Betriebsrat eingesetzt. Welche Aufgaben er hat, zeigt diese Schritt-für-Schritt-Anleitung.

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So prüfen Sie Wahlvorschläge
Bild: © Akarawut Lohacharoenvanich / iStock / Getty Images Plus

Eine der zentralen Aufgaben des Wahlvorstands beim normalen Wahlverfahren ist die Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge. Etwaige Fehler können unter Umständen zur Anfechtbarkeit der Wahl führen. Zum Glück erklärt die Wahlordnung BetrVG (WO) sehr genau, wie korrekte Wahlvorschläge aussehen.

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Rettungsring auf dem Meer
Bild: © studio-fi/iStock/Getty Images Plus

Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit beantwortet hat.

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Auch wer in mehreren Betrieben tätig ist, darf überall mitbestimmen: Das BAG bestätigt, dass Arbeitnehmer – einschließlich Matrix-Führungskräfte – in allen Betrieben wahlberechtigt sein können, denen sie angehören. Ein wegweisendes Urteil für Unternehmen mit komplexen Strukturen.

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Fehler vermeiden bei der Auszählung der Stimmen
Bild: © mediartist Matthias Schloenvogt / iStock / Getty Images Plus

Nach dem Ende der Stimmabgabe müssen die abgegebenen Stimmen ausgezählt werden. Dafür gibt es zwei wichtige Voraussetzungen: Die Auszählung hat grundsätzlich unmittelbar nach Schließen des Wahllokals zu beginnen und sie muss öffentlich sein (§ 18 Abs. 3 BetrVG, § 13 Wahlordnung – WO).

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Rettungsring auf dem Meer
Bild: © studio-fi/iStock/Getty Images Plus

Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Konzern- oder Gesamtbetriebsrat? Wenn die Zuständigkeit nicht eindeutig ist, dürfen beide eine Einigungsstelle anrufen. Das LAG Köln sieht darin kein Problem und erklärt dies mit dem nachfolgenden Beschluss.

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