Verbindliche Entscheidungen trifft der Betriebsrat im Rahmen seiner regelmäßigen Sitzungen per Beschluss. Die hierfür geltenden gesetzlichen Vorgaben sind daher die Grundlage jeder Gremiumsarbeit. Wenn Sie diese nicht kennen oder bewusst dagegen verstoßen, kann das unangenehme Folgen haben.
Der Betriebsrat wählt den Vorsitzenden aus seiner Mitte in der konstituierenden Sitzung. Besondere Rechte hat der Vorsitzende nach dem BetrVG nicht, aber einige besondere Aufgaben. Wer zum Vorsitzenden gewählt wurde, ist deshalb nicht der Chef – aber eine gewisse leitende und integrierende Rolle kommt ihm natürlich trotzdem zu. Dabei sind einige Eigenschaften und Tools hilfreich, um im Gremium eine gute und produktive Stimmung zu erzeugen.
Der Jahresabschluss eines Betriebs enthält die wichtigsten wirtschaftlichen Kennzahlen. Die Geschäftsleitung ist verpflichtet, ihn dem Wirtschaftsausschuss bzw. dem Betriebsrat zur Verfügung zu stellen und bei Bedarf zu erläutern. Zudem ist der Abschluss oft die Grundlage für geplante Umstrukturierungen. Damit Sie dem Arbeitgeber hier auf Augenhöhe begegnen können, ist es hilfreich, den Jahresabschluss zu verstehen und auszuwerten.
In den meisten Betrieben wird die Arbeitszeit erfasst. Und auch der Gesetzgeber setzt mit dem Entwurf zum neuen Arbeitszeitgesetz voll auf elektronische Systeme. Hier spielt der Datenschutz der Arbeitnehmer eine große Rolle.
Ersatzmitglieder haben eine mitunter schwierige Position: Sie sind unerlässlich, wenn der Vertretungsfall eintritt, und sollen dann am besten als vollwertige Mitglieder agieren können. Doch klar definierte Informations- und Schulungsrechte stehen ihnen nicht immer zu, was einen Einsatz erschweren kann.
Viele deutsche Arbeitgeber sind bereit, ukrainische Flüchtlinge zu beschäftigen. Damit das gut funktioniert, hat der Gesetzgeber etliche bürokratische Hürden abgebaut – mit Erfolg. Dennoch gilt es einiges zu beachten, wenn Arbeitgeber neue Mitarbeiter einstellen wollen. Auch Betriebsräte können sich hier sinnvoll einbringen.
Der Betriebsrat hat das Recht auf ein Tablet oder ein Notebook zur Durchführung virtueller Sitzungen. Der Arbeitgeber muss die entsprechenden Kosten übernehmen, wie das LAG Hessen entschied.
Die Kollegen möchten im Fall der Fälle möglichst schnell und unkompliziert Unterstützung von ihrem Betriebsrat. Deshalb wird es immer wichtiger, für die Beschäftigten ständig ansprechbar zu sein. Dieses Ziel lässt sich mit unterschiedlichen Maßnahmen gut umsetzen – die wichtigste davon ist der regelmäßige Rundgang.
Der Betriebsausschuss oder ein nach § 28 BetrVG gebildeter Ausschuss darf gemäß § 80 Abs. 2 BetrVG Einblick in die Listen über die Bruttolöhne und -gehälter zur Einsichtnahme in die Gehaltslisten nehmen. Trotz des Entgelttransparenzgesetzes ist es sinnvoll, dass der Betriebsrat dieses Recht nutzt: Denn gerade in tarifungebundenen Betrieben ohne festes Entgeltsystem ist es um die innerbetriebliche Lohngerechtigkeit oft nicht gut bestellt.
Die Dauer der Beschäftigungszeit spielt vor allem dann eine Rolle, wenn das Arbeitsverhältnis endet: Bei der betriebsbedingten Kündigung kommt die Dauer der Beschäftigung im Rahmen der Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG zum Tragen; hier ist sie eines der relevanten Kriterien. Dabei gilt: Je länger jemand in der Firma war, umso schutzwürdiger ist er, sprich umso mehr Sozialpunkte gehen auf sein Konto.